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Wir arbeiten nach den Richtlinien des Berliner Datenschutzgesetztes BlnDSG vom 17.12.1990 (GVBl. 1991 S. 16, 54) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.1995 (GVBl. 1995, S. 404). Wir verpflichten uns in Form einer Schweigepflichterklärung (BAT) zur Einhaltung der erforderlichen Datenschutzbestimmungen.

Geltungsbereich:

Diese Datenschutzerklärung gilt sowohl für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten als auch für die personenbezogenen Daten von Zulieferern, Beratern und anderen Vertragspartnern.

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

Bei der Datenverarbeitung müssen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt werden.

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies rechtlich zulässig ist bzw. wenn der Betroffene eingewilligt hat. Personenbezogene Daten dürfen nur für diejenigen Zwecke verarbeitet werden, für die sie ursprünglich erhoben wurden und auf die sich die rechtliche Zulässigkeit oder die Einwilligung erstreckt.

Zugriff auf personenbezogene Daten dürfen nur solche Mitarbeiter haben, in deren Tätigkeitsbereich der Umgang mit diesen personenbezogenen Daten fällt; die Zugriffsberechtigung ist nach Art und Umfang des jeweiligen Tätigkeitsfeldes zu begrenzen.

Daten, die für die Geschäftszwecke, für die sie ursprünglich erhoben und gespeichert wurden, nicht mehr benötigt werden, sind gegebenenfalls unter Beachtung gesetzlich vorgeschriebener Aufbewahrungspflichten zu löschen.

Widerspricht ein Betroffener der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Auftrags¬/Verarbeitungszwecken, dürfen die Daten für diese Zwecke nicht verwendet werden.

Die Datenverarbeitung hat sich an dem Ziel auszurichten, nur die erforderlichen personenbezogenen Daten, d.h. so wenig wie möglich, zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung sind zu nutzen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Statistische Auswertungen oder Untersuchungen, die auf der Basis anonymisierter oder pseudonymisierter Daten erfolgen, sind nicht datenschutzrelevant, soweit die Daten nicht mehr individualisierbar sind.

Vertraulichkeit der Verarbeitung:

Nur befugte und auf die Einhaltung des Datengeheimnisses besonders verpflichtete Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen. Insbesondere ist es untersagt, solche Daten für eigene private Zwecke zu nutzen, an Unbefugte zu übermitteln oder diesen auf andere Weise zugänglich zu machen. Unbefugte in diesem Sinne sind z.B. auch Arbeitskollegen, sofern sich nicht aufgrund des Tätigkeitsfeldes und der konkreten Aufgaben dieser Kollegen etwas anderes ergibt.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort.

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