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Wir
arbeiten nach den Richtlinien des Berliner Datenschutzgesetztes
BlnDSG vom 17.12.1990 (GVBl. 1991
S. 16, 54) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 03.07.1995 (GVBl. 1995, S. 404). Wir
verpflichten uns in Form einer Schweigepflichterklärung (BAT)
zur Einhaltung der erforderlichen Datenschutzbestimmungen.
Geltungsbereich:
Diese Datenschutzerklärung gilt sowohl für die Verarbeitung
personenbezogener Kundendaten als auch für die personenbezogenen
Daten von Zulieferern, Beratern und anderen Vertragspartnern.
Grundsätze für
die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Bei der Datenverarbeitung
müssen die Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen gewahrt werden.
Personenbezogene
Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn
dies rechtlich zulässig ist bzw. wenn der Betroffene eingewilligt
hat. Personenbezogene Daten dürfen nur für diejenigen Zwecke
verarbeitet werden, für die sie ursprünglich erhoben wurden
und auf die sich die rechtliche Zulässigkeit oder die Einwilligung
erstreckt.
Zugriff auf personenbezogene
Daten dürfen nur solche Mitarbeiter
haben, in deren Tätigkeitsbereich der Umgang mit diesen personenbezogenen
Daten fällt; die Zugriffsberechtigung ist nach Art und Umfang
des jeweiligen Tätigkeitsfeldes zu begrenzen.
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Daten,
die für die Geschäftszwecke, für die sie ursprünglich
erhoben und gespeichert wurden, nicht mehr benötigt werden,
sind gegebenenfalls unter Beachtung gesetzlich vorgeschriebener
Aufbewahrungspflichten zu löschen.
Widerspricht
ein Betroffener der Nutzung seiner personenbezogenen Daten
zu Auftrags¬/Verarbeitungszwecken,
dürfen die Daten für diese Zwecke nicht verwendet
werden.
Die
Datenverarbeitung hat sich an dem Ziel auszurichten, nur die erforderlichen
personenbezogenen Daten, d.h. so wenig wie möglich, zu erheben,
zu verarbeiten oder zu nutzen. Möglichkeiten der Anonymisierung
und Pseudonymisierung sind zu nutzen, soweit dies möglich
ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem
angestrebten Schutzzweck steht. Statistische Auswertungen oder
Untersuchungen, die auf der Basis anonymisierter oder pseudonymisierter
Daten erfolgen, sind nicht datenschutzrelevant, soweit die Daten
nicht mehr individualisierbar sind.
Vertraulichkeit der Verarbeitung:
Nur befugte und
auf die Einhaltung des Datengeheimnisses besonders verpflichtete
Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten erheben,
verarbeiten oder nutzen. Insbesondere ist es untersagt, solche Daten
für eigene private Zwecke zu nutzen, an Unbefugte zu übermitteln
oder diesen auf andere Weise zugänglich zu machen. Unbefugte
in diesem Sinne sind z.B. auch Arbeitskollegen, sofern sich nicht
aufgrund des Tätigkeitsfeldes und der konkreten Aufgaben dieser
Kollegen etwas anderes ergibt.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses
fort.
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